Mängel beim Autokauf
Ende September 2016 hat Herr R. von der Firma D&V Autobörse GmbH ein Auto der Marke BMW X3 zum Preis von € 10.200,- gekauft. Dazu hat er auch eine Versicherung für eine Gewährleistung einer Multipart-Garantie abgeschlossen. Der Konsument teilt uns weiter mit, dass er bereits kurze Zeit nach dem Kauf Geräusche beim Motor bemerkt hat, wobei er sich gleich an eine Werkstatt wandte. Folglich setzte sich Herr R. mit dem Verkäufer in Verbindung, da es sich anscheinend um einen älteren Motorschaden handelte. Das Unternehmen konnte dem Konsumenten keine zufriedenstellende Lösung anbieten und meinte, dass er sich an die Versicherung wenden soll. Hilfesuchend wandte sich Herr R. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn R. teilweise zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen wurde seitens dessen rechtsfreundlicher Vertretung eine Stellungnahme abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass sich der Verkäufer bereit erklärt die Mängel zu beheben. Folglich setzte sich Herr R. mit der Firma D&V Autobörse GmbH in Verbindung und die notwendigen Reparaturen wurden durchgeführt. Laut Angaben des Konsumenten hat er dem Unternehmen bei der Reparatur des Motors mitgeteilt, dass mittlerweile zusätzliche Mängel beim Getriebe aufgetreten sind, jedoch wurde er nicht ernst genommen. Bereits ca. ein Monat nachdem die Reparatur des Motors erfolgte, ließ Herr R. mitteilen, dass der Schalthebel so stark vibriert, dass man zum Großteil gar nicht normal schalten konnte. Der Konsument ist der Meinung, das der Verkäufer ebenso den Getriebemangel beheben muss, da sich das Auto immerhin in der Gewährleistungszeit befinde. Bis Redaktionsschluss wurde weder von der Firma D&V Autobörse GmbH noch von deren rechtsfreundliche Vertretung eine erneute Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.