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Bauhaus-Buntlackdose war nicht fest verschlossen

Ende Juni 2016 kaufte Herr J. eine Buntlackdose in der Bauhaus-Filiale Wagramer Straße 196 in 1220 Wien. Herr J. verstaute die gekaufte Ware sorgsam und gegen Umkippen gesichert im Kofferraum seines Fahrzeuges. Als er auf dem Kundenparkplatz ausparkte, hörte er einen lauten Knall aus dem Kofferraum. Bei der Nachsicht musste er feststellen, dass die Lackdose explodiert war und der gesamte Kofferraum inkl. seiner Kleidung verschmutzt wurden. Herr J. reagierte umgehend und reklamierte den Vorfall in der Bauhaus-Filiale. Dem Konsumenten wurde schriftlich zugesichert, dass man die Kosten für die Behebung seines Schadens übernehmen werde. Ein Mitarbeiter testete eine weitere Dose des identen Lacks und diese explodierte ebenfalls, da sie offensichtlich unter erheblichem Überdruck gelagert wurde. Nachdem die Firma Bauhaus Depot GmbH Ihre Zusage der Schadenswiedergutmachung zurückzog kam Herr J. zum Konsumentenschutz Verband Österreich und verlangte die Reinigungs- und Instandsetzungskosten in der Höhe von rund € 3.200,- zurück. In einer ersten Stellungnahme teilte die Firma Bauhaus Depot GmbH mit, dass sie Herrn J. ersuche die Rechnungen zu übermitteln. Nach einigem Hin- und Her ersuchte die Bauhaus Depot GmbH um Fristerstreckung bis Mitte Jänner 2017. In weiter Folge meldete sich die Donauversicherung als Haftpflichtversicherer der Firma Bauhaus GmbH und teilte mit, dass sie sämtliche Forderungen als nicht berechtigt zurückweise. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Firma Bauhaus die Dose nicht selbst herstelle sondern die Firma Brillux GmbH & Co KG. Der Konsument möge sich gemäß Produkthaftungsgesetz an diese Firma wenden. Herr J. konnte dies nicht nachvollziehen, immerhin habe Bauhaus die Reparatur zugesichert und andererseits fragt sich der Konsument warum Spielchen mit der Rechnungsbringung mit ihm gespielt werden und dann erst recht alles abzulehnen. Nach weiteren Urgenzen teilte die Firma Bauhaus mit, dass grundsätzlich der Transporteur für die sichere Verwahrung zuständig sei, man biete Herrn J. allerdings einen Gutschein oder eine Überweisung von € 500,- an. Herr J. reagierte wie folgt: Er erachte es als unzumutbar, mit jeder Korrespondenz finde die Firma Bauhaus andere Ausreden oder Vorschläge. Aus einer einfachen - wenn auch ärgerlichen - Angelegenheit werde eine komplizierte und das Unternehmen sehe auch nicht mit welchem unverhältnismäßigen Aufwand man den Kunden hier quäle. Schlussendlich teilte die Firma Bauhaus mit, dass von Explosion keine Rede sein könne. Offensichtlich sei der Deckel nicht korrekt geschlossen gewesen. Herr J. hat schlussendlich, 3 Jahre später, die angebotene Abschlagszahlung in der Höhe von € 500,- angenommen.