Kapitaler und irreparabler Motorschaden?!
Im Mai 2013 hat Familie H. ein Auto der Marke Hyundai gekauft, wobei die Zulassung auf den Namen von Frau H. Ende Mai 2016 erfolgte. Laut Angaben der Konsumentin hat man drei Jahre große Freude an diesem Wagen gehabt. Anfang August 2016 hat der Sohn von Frau H. wegen einer roten Ampel anhalten müssen, danach ließ sich der Wagen nicht mehr starten. In Folge einer Schadensbegutachtung des Wagens wurde der Familie H. mitgeteilt, dass es sich um einen kapitalen und irreparablen Motorschaden handelt, wobei man der Familie danach einen Termin anbieten wollte, um über ein Folgefahrzeug zu sprechen. Nach drei Jahren und 21.000 Km konnte die Konsumentin nicht nachvollziehen wie ein derartiger Motorschaden entstehen konnte. Man hat mehrmals ein Service machen lassen, jedoch wurden bei keiner Überprüfung Mängel festgestellt, die zu einem Motorschaden führen könnten. Zusätzlich wurde das erste Service nach knapp 11.000 Km durchgeführt. Des Weiteren wurde die Reparatur auf Garantie von Hyundai Import Gesellschaft m.b.H.abgelehnt, mit der Begründung, dass die Konsumentin das erste Service versäumt hätte. Da Frau H. die Reparatur innerhalb der Garantie kostenlos durchführt haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen hat der Konsumentin ein Kulanzangebot unterbreitet, jedoch war Frau H. davon nicht begeistert. Solange das Angebot keine Zahlen, Daten und konkrete Fakten beinhaltet, wollte die Konsumentin keine Entscheidung treffen. Da laut Angaben des Unternehmens die Konsumentin bisher keinen Auftrag zur Schadensfeststellung erteilt hat, könne der Umfang der Reparatur allerdings nur sehr grob abgeschätzt werden. Frau H. wollte von Anfang an eine Schadensfeststellung veranlassen, jedoch fallen hier Kosten an, die sie, sollte es zu keiner Eingung kommen, nicht tragen wollte. Bis Redaktionsschluss konnte kein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gemacht werden.