Größere Schäden nach Reparatur
Frau P. habe ihr Fahrzeug bei dem Unternehmen Maroltingergarage Murat KFZ-Meisterbetrieb GmbH zur Reparatur eines Parkschadens abgegeben. Das Auto der Konsumentin würde durch einen von dem Unternehmen verursachten Verkehrsunfall danach jedoch schwere Mängel aufweisen. Da die Konsumentin sowohl beruflich als auch privat auf ein Fahrzeug angewiesen gewesen sei, sah sie sich gezwungen einen Ersatzwagen anzumieten. Frau P. habe diese Mängel bei dem Unternehmen bekannt gegeben, jedoch seien diese nicht ordnungsgemäß behoben worden, sodass das Fahrzeug laut dem Gutachten gemäß §57a nicht mehr den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspreche. Aus diesen Gründen wandte sich Frau P. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen ihr einen Betrag in Höhe von € 4.000,- gegen Abgabe des Fahrzeuges zu erstatten.
Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine außergerichtliche Lösung für Frau P. gefunden werden. Das Unternehmen Maroltingergarage Murat KFZ-Meisterbetrieb GmbH habe zwar durch seine rechtsfreundliche Vertretung zur Angelegenheit Stellung bezogen, war jedoch nicht bereit der Konsumentin den Betrag in Höhe von € 4.000,- gegen Abgabe des Fahrzeuges anzubieten, ganz im Gegenteil teilte das Unternehmen mit, dass die Unfallschäden behoben worden wären und die noch vorhandenen Schäden nicht dessen Verschulden gewesen wären