Keine deutliche Antwort
Im Juni 2016 hat Herr D. für fünf Tage einen PKW bei der Firma Buchbinder gemietet, wobei eine Mitarbeiterin des Konsumenten als Zusatzfahrerin eingetragen wurde. Laut Angaben von Herr D. erfolgte die Übernahme des Fahrzeuges durch ihn persönlich. Die Rückgabe erfolgte außerhalb der Geschäftszeiten durch Abstellen des Fahrzeuges sowie Einwurf des Fahrzeugschlüssels am öffentlichen Parkplatz des Unternehmens in Innsbruck. Bereits ca. zwei Tage später wurde der Konsument seitens der Firma Buchbinder informiert, dass beim Fahrzeug-Check-in drei Schäden festgestellt wurden und Herr D. einen Unfallbericht zurückübermitteln müsse. Der Konsument hielt Rücksprache mit der Lenkerin sowie mit der Beifahrerin, die sie ständig begleitete, wobei sich ergab,
dass die Schäden durch Dritte verursacht worden sein müssen, da die zwei Personen keine Schadensereignisse beobachtet hatten. Die Dokumentation seitens der Firma Buchbinder erlaubte Herrn D. auch nicht die Schäden dem gemieteten Fahrzeug zuzuordnen, da die Schäden weder in der Front- und Heckansicht mit Kennzeichen noch in der Zoom-Ansicht erkennbar sind. Weiters waren im Check-in Protokoll nur zwei der beanstandeten Schäden eingezeichnet (Spoiler und rückwärtige Stoßstange). Ein Kratzer im Lack, der sich vermutlich auf einer der Türen befindet, ist nicht vermerkt. Der Konsument hat das Unternehmen per Email gebeten, ihm ein Bild der Gesamtansicht in höherer Auflösung zu schicken, sowie auf den Umstand hingewiesen, dass der Kratzer am Check-in Protokoll nicht aufscheint. Beide Punkte bleiben jedoch unbeantwortet. Herr D. wurde weiters darüber informiert, dass ein Versicherungsgutachten über das Ausmaß der drei Schäden erstellt wird, welches von ihm zu bezahlen sei sowie, dass er das Fahrzeug in Innsbruck besichtigen kann. Nachdem das Gutachten durchgeführt wurde, hat die Firma Buchbinder dem Konsumenten eine Rechnung ausgestellt, indem die Gebühren für die Versicherungsexpertise sowie die Bearbeitungsgebühr durch Buchbinder beinhaltet waren. Dazu kam eine Selbstbeteiligung in Höhe von ca. € 1.140,- brutto. Dabei hat Herr D., laut eigenen Angaben, eine Versicherung abgeschlossen und verrechnet bekommen, welche die Selbstbeteiligung mit € 850,- brutto begrenzt. Hilfesuchend wandte sich Herr D. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er mit der erhaltenen Forderung seitens des Unternehmens und damit, dass er keine nachvollziehbare Dokumentation der Schäden erhalten hat, nicht einverstanden war.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn D. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma Buchbinder hat der Konsument mehrere Antworten seitens des Unternehmens erhalten, jedoch wurde ihm weiterhin keine klare Dokumentation der Schäden übersendet. Der Konsumenten nahm zur Antwort der Firma Buchbinder Stellung. Allerdings blieb diese bis Redaktionsschluss unbeantwortet.