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Kaffeetrinken an der Tankstelle ohne Parkplatz?

Herr V. hat im Mai 2016 sein Auto bei der Firma JET Tankstellen Austria GmbH betankt und danach vor Ort auch einen Kaffee konsumiert. Der Konsument teilt uns mit, dass er sein Auto so abgestellt habe, dass er niemanden gestört bzw. behindert hat und, dass kein Hinweis auf ein allfälliges Parkverbot ersichtlich war. Aus der Sicht des Konsumenten sei keine schuldhaftes Verhalten gesetzt worden, wobei für Herrn V. nicht nachvollziehbar ist, wieso er im Juni 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- erhalten hat. Hilfesuchend hat sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt, da er von dem Unternehmen eine genau Aufklärung bezüglich der Forderung haben wollte. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn V. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt des Unternehmens, wurde uns bis Redaktionsschluss keine Antwort bezüglich der Angelegenheit des Konsumenten gegeben.