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Autohändler zeigt Professionalität

Herr Mag. B. habe am 08.02.2016 ein Kaufvertrag mit Auto Ludwig e.U. unterschrieben. Das Unternehmen sei von Anfang an erklärt worden, dass der Konsument einen neuen Aufenthaltstitel für Studierende brauche um das Fahrzeug das im Kaufvertrag aufgenommen sei Kaufen oder Finanzieren zu können. Daher habe Herr Mag. B. das Unternehmen um Zeit gebeten um sein Visum erneuern zu lassen und das habe das Unternehmen dann auch verbal zugestimmt.
Als der Konsument dann erneut in Kontakt mit Auto Ludwig e.U. getreten sei, ist ihm jedoch gesagt worden das die als Anzahlung im Kaufvertrag eingetragenen € 1.000,- bezahlen solle und das Fahrzeug erst dann abholen könne wenn er sein Visum erneut habe. Herr Mag. B. habe das Unternehmen erklärt, dass er das Angebot nicht annehmen könne und dass Auto Ludwig ihn mehr Zeit zu Verfügung stelle. Der Konsument sei dann gesagt worden, dass er mit eine Stornogebühr von 20 % rechnen muss und dass das Anliegen demnächst von der Rechtsanwalt des Unternehmens in Verarbeitung übernommen sein wird.
Der Konsument fand die Forderungen des Unternehmens Auto Ludwig e.U. als unberechtigt, weshalb sich Herr Mag. B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Durch die Vermittlung der Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn Mag. B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auto Ludwig e.U. hat uns an das am 02.03.2016 versendete Anschreiben ein paar Tage später geantwortet und mitgeteilt dass wegen der langen Wartezeit und mehrmaligen Aufforderung zur Übernahme, der bestehende Kaufertrag storniert wurde. Außerdem sei keine gesetzliche 20 % Stornogebühr angehoben bzw. und das keine Beauftragung eines Rechtsanwaltes abgesehen sei. Des Weiteren lässt das Unternehmen Herr Mag. B. wissen, dass sobald er seine privaten Obliegenheiten erledigt habe, sei er zum Aufkauf bei Auto Ludwig e.U. recht herzlich willkommen.