Motorschaden
Ende August 2015 hat Herr S., Sohn von Frau S., mit dem Unternehmen Autohaus Radauer GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Autos der Marke Kia zum Preis von ca. € 4.500,- abgeschlossen. Nach ungefähr vier Monaten hat der Konsument festgestellt, dass sich das Auto nicht mehr starten ließ. Laut ÖAMTC handelte es sich um einen Motorschaden. Da das Unternehmen Autohaus Radauer GmbH nicht zur Mangelbehebung bereit war, wandte sich Frau S. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte keine, Frau S., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Autohaus Radauer GmbH teilte mit, dass es aufgrund des Fahrzeugalters und des Kilometerstandes sowie der Klassifizierung der Klasse 3 genügend Fahrbereit keine Garantiezusage gab, jedoch die gesetzliche Gewährleistung. Vor der Übergabe des Fahrzeuges hat das Unternehmen das Auto in der Werkstatt technisch überprüft und auch eine Messung am Motor und der Abgaswerte durchgeführt. Zusätzlich teilte das Unternehmen mit, dass es zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel am Motor des Fahrzeuges gab. Die Autohaus Radauer GmbH teilte weiters mit, dass die Ursache für die übersprungene Steuerkette ein Fehler des Fahrers sein könnte. Abschließend hat das Unternehmen mitgeteilt, dass Herr S. einen Tag vor Eintritt des Schadens das Motoröl gewechselt hat. Daraufhin hat Frau S. Stellung genommen und angegeben, dass der von der Autohaus Radauer GmbH angesprochene Ölwechsel in einer Fachwerkstatt vorgenommen und ein von Kia freigegebenes Motoröl verwendet wurde. Frau S. hat noch mitgeteilt, dass der Ölstand mehrmals überprüft wurde und er befand sich jedes Mal im vorgesehenen Bereich. Die Konsumentin hat noch weiters mitgeteilt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verwendet wurde. Der Defekt trat bei einem ganz normalen Startversuch. Bis Redaktionsschluss hat das Unternehmen Autohaus Radauer GmbH keine weitere Stellungnahme abgegeben.