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Gewährleistungsansprüche werden verweigert?

Herr R. hat von "Autohaus Sulzbacher Gmbh & Co KG" im Juni 2015 ein Auto der Marke Opel Astra zum Preis von ca. € 17.500,- gekauft. Im Oktober 2015 habe der Konsument bemerkt, dass starke Falten im Leder des Fahrersitzes aufgetreten sind und er befürchte, dass diese in der Zukunft einreißen könnten. Herr R. hat uns mitgeteilt, dass die "Autohaus Sulzbacher Gmbh & Co KG" zur Mängelbehebung nicht bereit ist, wobei sich Herr R. Hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt hat. Nach Intervention des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen "Autohaus Sulzbacher Gmbh & Co KG" mit, dass Sie zur Mangelbehebung bereit sind, und werden die Reparaturen kostenlos durchführen.