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Parkschaden nun verursacht oder nicht?

Frau A. hat von der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG ein Auto der Marke BMW 420 Cabrio gemietet. In dieser Zeit ist es zu einem Parkschaden gekommen, welchen sie sofort telefonisch bei der Servicehotline der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG gemeldet hat. Dabei iat ihr telefonisch mitgeteilt worden, dass die Versicherung dafür aufkommen wird. Verwundert hat sie feststellen müssen, als Ihr nach der Rückgabe des Leihwagens eine Aufklärungspflichtverletzung und das Unterlassen einer Polizeianzeige zum Vorwurf gemacht und eine Rechnung in Höhe von € 5.616,29 übermittelt wurde. Damit kam sie zum Konsumentenschutz Verband Österreich, um diesen Sachverhalt zu veröffentlichen.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG hat auf Ihre Forderung bestanden, und diese Entscheidung auf die o. a. Umstände erklärt.