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Fehler des Herstellers - keine Kulanz?

Herr Z. hat im Mai 2009 einen Ford Transit gekauft. Laut Angaben des Konsumenten trat im August 2015 ein Motorschaden an dem Fahrzeug auf, wobei sich die Reparaturkosten auf einen Betrag in Höhe von ca. € 5.410,- belaufen haben. Herr Z. hat jedoch aus den Medien erfahren, dass er zu einer Häufung von Motorschäden bei Fahrzeugen der gleichen Marke gekommen ist. Daraufhin hat er sich über den Verkäufer an die Ford Motor Company (Austria) GmbH gewandt, wobei jedoch eine Kulanzlösung ohne jegliche Prüfung seitens des Unternehmens abgelehnt wurde. Herr Z. ist der Meinung gewesen, dass sich die Ford Motor Company (Austria) GmbH nicht auf den fehlenden Servicenachweis berufen kann, zumal es zahlreiche Fahrzeuge mit dem gleichen Mangel gibt, bei welchen das Service von einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurde. Da der Motorschaden auf einen offensichtlichen Fehler des Herstellers zurückzuführen war und er diesen ersuchen wollte, einen Teil der Reparaturkosten zu tragen bzw. ihm eine Kulanzlösung anzubieten, wandte sich Herr Z. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutz Verbandes konnte hier keine, den Herrn Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Ford Motor Company (Austria) GmbH teilte mit, dass sich die Entscheidung für eine kulante Regelung unter anderem danach richtet, ob das Fahrzeug regelmäßig nach den jeweils gültigen Wartungsvorschriften gewartet wurde, was laut Angaben des Unternehmens bei Herrn Z. nicht der Fall gewesen ist. Daher könne sich das Unternehmen nicht an den Kosten für die Reparatur beteiligen.