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Falsch geparkt

Frau S. hat vor ungefähr einem Monat einen Garagen-Nutzungsvertrag mit dem Unternehmen "WIPARK Garagen GmbH" abgeschlossen. Dabei wurde leider seitens einer Mitarbeiterin des Unternehmens vergessen, die besonderen Bedingungen, wie etwa den zu benutzenden Parkplatz, einzutragen. Dadurch wurde ein paar Tage später, durch das falsche Parken der Konsumentin, ihr Auto abgeschleppt. Frau S. war aufgrund der mangelhaften Beratung seitens des Unternehmens nicht klar, dass sie nicht befugt war, dort zu parken. Folglich sind ihr durch die Abschleppung Kosten in Höhe von ca. € 350,- entstanden sodass sie sich an den Konsumentenschutz wandte. Durch das Einschalten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen die entstandenen Kosten der Konsumentin ersetzt da es kein Verschulden seitens Frau S. gesehen hat.