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Neapels Straßen letztendlich doch kein so teures Pflaster

Herr H. habe am 30.07.2015 über die "Auto Europe Deutschland GmbH" bei "Europcar Italia S.p.A. a socio unico" einen Mietwagen für den Zeitraum 02.08.2015 - 09.08.2015 in Neapel gebucht. Dort angekommen, sei festgestellt worden, dass der Mietwagen nicht habe ausgefolgt werden können, da der Konsument über keine auf seinen Namen lautende Kreditkarte verfügt habe. Dies, obwohl er die gemeinsame Kreditkarte dabei gehabt hätte, welche zusammen mit der Lebensgefährtin genutzt werde. Dabei seien sie gezwungen gewesen, einen neuen Vertrag zu weitaus höheren Gebühren (über € 600,-) abzuschließen, wobei die Leistungen (Auto, Versicherungen) dieselben gewesen seien, wie zum ursprünglich gebuchten Preis von etwas über € 300,-. Unzufrieden über die Vorgehensweise des o.g. Unternehmens wandte er sich hilfesuchend an dem Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte zumindest der erstbezahlte Buchungspreis dem Konsumenten gutgeschrieben und somit den Schaden minimiert werden.