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Kaum sichtbarer Kratzer

Frau H. hat vor ein paar Monaten von dem Unternehmen "PAUK Abschleppdienst 0-24 Uhr, Inh. Zeljko Ivanovic", ein Auto (Hyundai i20) gemietet. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wurde von dem Unternehmen ein Schaden bemängelt, welcher nach Ansicht der Konsumentin schon vor der Anmietung vorhanden gewesen war, da das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer in keinen Unfall verwickelt war. Der kleine Kratzer an der Stoßstange war laut Angaben der Konsumentin aus einer normalen Entfernung nicht sichtbar und wurde daher bei der Anmietung übersehen. Ein Rückgabeprotokoll wurde auch nicht erstellt. Zusätzlich war die Konsumentin darüber sehr verwundert, dass auf den angebotenen und vereinbarten Preis, der nach Ansicht des Konsumenten gegenüber Verbrauchern inklusive Mehrwertsteuer ausgezeichnet hätte werden müssen, die Mehrwertsteuer bei der
Endabrechnung nochmals aufgeschlagen wurde. Aus diesem Grund und da das Unternehmen den Selbstbehalt in Höhe von ca. € 300,- für den oben genannten Schaden von Frau H. einbehalten hat, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit zu dieser Angelegenheit inhaltlich Stellung zu beziehen, sondern übermittelte lediglich an die Konsumentin adressierte Rechnungen und teilte mit, dass von der Kaution in Höhe von € 1.000,- nach Abzug der für die Miete und Reparatur des Schadens verrechneten Beträge noch ein Rest in Höhe von € 56,- verblieben sei, der der
Konsumentin überwiesen würde.