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Motorschaden

Herr H. habe im Juni 2015 von der "Gottfried Daxl GmbH Co. KG" ein Auto (Hyundai Santa Fe) zum Preis von € 7.200,- gekauft. Im Juli desselben Jahres sei Herr H. mit dem Fahrzeug im Ausland gewesen. Zuvor habe er sich beim Werkstattmeister des Unternehmens erkundigt und dieser habe ihm bestätigt, dass er ins Ausland fahren und das Service danach machen könnte. Leider sei kurze Zeit später ein Motorschaden an dem Fahrzeug aufgetreten. Da das Unternehmen zu einer Mangelbehebung bzw. zum Austausch des Motors nicht bereit gewesen sei, wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Die "Gottfried Daxl GmbH Co. KG" teilte mit, dass Herr H. mit dem Fahrzeug, das beim Kauf bereits 152.000 Kilometer gehabt habe und in die Zustandsklasse "3" eingestuft worden sei, in zwei Monaten 10.000 Kilometer zurückgelegt habe und das fällige Service (155.000 km) nicht (rechtzeitig) durchführen habe lassen. Das Unternehmen sei der Meinung, dass ein allfälliger Mangel bei Übergabe nicht vorhanden gewesen sei und habe nach einer Diagnose dem Konsumenten eine günstige Behebung (teilweise Kulanz) des Schadens angeboten.