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War der Wagen beim Kauf unfallfrei oder nicht?

Herr S. habe von dem "Andreas Gaspar KFZ-Technikbetrieb" am 18.10.2013 ein Auto der Marke Seat (Leon) zum Preis von ca. € 14.000,- gekauft. Nach dem Kauf habe er insgesamt drei Mal das Radlager austauschen lassen und aufgrund des wiederkehrenden Mangels das Auto auch einer Überprüfung durch den ÖAMTC unterzogen. Laut Angaben des Konsumenten habe sich dabei herausgestellt, dass das Auto nicht unfallfrei sein dürfe, ein Umstand, über welchen Herr S. beim Kauf nicht informiert worden sei. Herr S. habe mit dem Fahrzeug zwar selbst einen Unfall gehabt, dieser habe jedoch das Heck und nicht die linke Seite betroffen, wo seitens ÖAMTC Hinweise auf einen Unfallschaden festgestellt worden seien. Herr S. würde für einen Unfallwagen, wenn überhaupt, einen geringeren Kaufpreis zahlen wollen. Da er mit dem Unternehmen bezüglich Preisminderung jedoch keine Lösung finden konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Einschalten des Konsumentenschutz Verbandes Österreich ist leider keine einvernehmliche Lösung für den Konsumenten gefunden worden. Das Unternehmen "Andreas Gaspar KFZ-Technikbetrieb" hat über seine rechtsfreundliche Vertretung jede Schuld von sich gewiesen und erwiderte, dass nicht nachgewiesen werden konnte, ob überhaupt ein Unfallschaden vorliege sowie ob dieser schon beim Verkauf vorhanden war.