Neue Reifen
Im Juni 2014 hat Frau F. bei dem Unternehmen Porsche Wr. Neudorf Porsche Inter Auto GmbH & Co KG ihr Auto der Marke VW (Polo Cool) nach einem unverschuldeten Parkschaden zur Reparatur übergeben. Laut Angaben der Konsumentin hat sie das Fahrzeug im Jänner 2015 dem Unternehmen zur Begutachtung gebracht, da es eine neue Begutachtungsplakette benötigte. Das Unternehmen würde seitens des ÖAMTC darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Spur verstellt wäre und die Reifen deshalb einseitig abgefahren worden wären. Frau F. hat das Unternehmen darauf angesprochen, weshalb die Spur nicht im Zuge der Reparatur eingestellt wurde. Es sei ihr mitgeteilt, dass die Versicherung womöglich diesen Schaden nicht bewilligt bzw. nicht gedeckt hätte. Die Versicherung hat den Angaben der Konsumentin nach jedoch auch diesen Folgeschaden übernommen. Aufgrund dessen, dass Frau F. auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau F. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Porsche Wr. Neudorf Porsche Inter Auto GmbH & Co KG ließ mitteilen, dass nach erneuter Überprüfung des Anliegens zu dem Entschluss gekommen ist, eine Kulanzlösung im Kundensinne zu treffen. Zusätzlich ließ das Unternehmen mitteilen, dass obwohl seitens der gegnerischen Versicherung keine Kostenübernahme der Reifen erfolgt, in diesem Fall unpräjudiziell die Kosten für zwei neue Reifen inkl. Montage auf dem Kulanzweg übernommen werden.