Mängel am Mähroboter
Im Mai 2014 hat Herr P. mit der Hochrather Landtechnik GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Mähroboters der Marke robomow rc304 abgeschlossen und einen Betrag in Höhe von € 1.300,- geleistet. Laut Angaben des Konsumenten hat der Mähroboter von Anfang an nicht ordnungsgemäß funktioniert, Grund weshalb dieser Mangel dem Unternehmen seit 03.06.2014 mehrmals mitgeteilt wurde. Da das Gerät mehrmals repariert wurde und der Mangel bis dato nicht behoben werden konnte, erklärte Herr P. die Wandlung des Kaufvertrages, sollte die Hochrather Landtechnik GmbH nicht binnen 14 Tagen den Mähroboter kostenlos austauschen. Da er keine Rückmeldung von dem Unternehmen erhalten hat, wandte sich Herr P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Mähroboter wurde retourniert und der Konsument hat den bezahlten Betrag zurückerstattet bekommen.