Der Konsument ließ im Jahr 2023 bei der Firma Allglas Vollmann ein Thermenservice sowie eine Abgasmessung durchführen, dies wurde auch - nach Angaben des Konsumenten - ordnungsgemäß durchgeführt. Ein Jahr später, also 2024, beauftragte der Konsument das Unternehmen Installateur Brüder Solly GmbH mit dem jährlichen Thermenservice, explizit ausgeschlossen wurde bei der Beauftragung eine neuerliche Abgasmessung, da diese im Vorjahr durchgeführt wurde und nur alle vier Jahre gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei der Durchführung des Thermenservices war der Konsument selbst nicht anwesend, ließ sich aber durch seinen Vater vertreten. Einige Monate später stellte der Konsument bei Durchsicht seiner Unterlagen fest, dass das Unternehmen jedoch entgegen der Absprache neben den vereinbarten Thermenservice eben auch die Abgasmessung durchgeführt hatte. Auf Anfrage bei der Brüder Solly GmbH wurde dem Konsumenten mitgeteilt, dass der Mitarbeiter den Vater gefragt hätte, ob auch die Abgasmessung durchgeführt werden sollte., was dieser bejaht hätte. Der Vater des Konsumenten versicherteausdrücklich, dass dies nicht der Fall war. Aus diesem Grund wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, weil er eine Rückerstattung von € 50,- für die nicht erforderliche Abgasmessung retourniert haben wollte.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung wandten sich mit dem Anliegen des Konsumenten an die Brüder Solly GmbH. Kurz darauf wurden dem Konsumenten € 50,- retour überwiesen.