Der Konsument übergab am 28. Februar 2025 eine Wohnung Wonkaplatz, 1220 Wien aufgrund seines Auszugs an die Vermieterin ARWAG Immobilientreuhand GesmbH beziehungsweise bereits an die neuen Mieter. Bei der Besichtigung zur Übernahme wurde seitens des Unternehmens ein Übergabeprotokoll auf einem Tablet erstellt,. wobei dem Konsumenten mitgeteilt wurde, dass keinerlei Unregelmäßigkeiten oder Schäden an der Wohnung festzustellen wären. Trotz der ausdrückliche Aufforderung und mehrmaligen Nachfrage des Konsumenten erhielt dieser keine Bestätigung betreffend die Übergabe beziehungsweise das Übergabeprotokoll. Am 27. Februar 2025 erhielt der Konsument jedoch eine Anweisung zur Zahlung zweier überfälliger Mieten für die Wohnung und die zugehörige Garage in der Höhe von rund 2500,- € mit einer Zahlungsfrist von acht Tagen. Da es dem Konsumenten selbst nicht gelang, den Sachverhalt aufzuklären, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich mit dem Ersuchen der Vermieteren mitzuteilen, dass falls tatsächlich eine berechtigte Forderung bestünde, diese aus der Kaution zu decken.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und legten den Sachverhalt des Konsumenten beziehungsweise dessen Anliegen ausführlich dar. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich Rückmeldung seitens des Konsumenten, dass die Angelegenheit positiv erledigt wurde.