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Kosten für Mietvertragserstellung

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Die Konsumentin bezog eine neue Wohnung. Beim Einzug wurde ihr ein vom der Immobilienverwaltung und -vermittlung Otto Stejskal ein Honorar für die Erstellung des Mietertrags in der Höhe von 234,- € in Rechnung gestellt, was die Konsumentin auch bezahlte. Da die Konsumentin in der Folge aber herausfand, dass die Weitegabe jener Kosten an den Mieter, die für den Mietvertrag anfallen, unter bestimmten Umständen  nicht zulässig ist, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anlegen der Konsumentin dem Unternehmen dar. Bereits einen Tag später wurde seitens des Unternehmens die Rückmeldung, dass der Konsumentin die Kosten für die Vertragserrichtung rückerstattet werden