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Mietzinsreduzierung aufgrund eingeschränkter Wohnqualität

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Die Konsumentin ist Inhaberin einer Gemeindewohnung. Am 20. September 2023 musste in der Wohnung der Konsumentin die Badewanne aufgrund eines nicht von ihr verursachten Rohrschadens entfernt werden. Erst Anfang März 2024 wurde in ihrer Wohnung eine neue Badewanne installiert. Nach Angaben der Konsumentin hatte diese daher über fünf Monate keine Badewanne in der Wohnung zur Verfügung, was für die ganze Familie eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellte. Da trotz mehrfacher, schriftlicher und telefonischer Anfragen bei Stadt Wien - Wiener Wohnen Beschwerdemanagement/Clearingstelle bezüglich einer Mietzinsreduzierung keinerlei Rückmeldung erfolgte, wandte die Konsumentin sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um eine entsprechende Mietzinsreduzieren durchzusetzen.

 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin Stadt Wien - Wiener Wohnungen Beschwerdemanagement/Clearingstelle mehrfach schriftlich dar. Da auch auf die schriftliche Anfrage des Konsumentenschutz Verbandes Österreich keine substantielle Rückmeldung erfolgte, wandte dieser sich auch telefonisch an die Clearingstelle. Dort wurde die Auskunft erteilt, dass man sich direkt mit der Konsumentin zwecks Abklärung des Anliegens in Verbindung setzen werde. Kurz darauf erhielt die Konsumentin die schriftliche Zusage zu einer Mietzinsminderung für die Zeit der genannten Beeinträchtigung in der Höhe von rund € 922,-. Die Auszahlung soll dabei in Form einer Gutschrift auf die künftige Mietzinsberechnung erfolgen. Die Konsumentin zeigte sich mit diesem Angebot der Stadt Wien – Wiener Wohnen einverstanden.