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Stornierung eines Gutscheins

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Der Konsument kaufte am 6.1.2025 über das Portal Jochen Schweizer Mydays Group einen Gleitschirm- Flug. Dieser Flug war als Geburtstagsgeschenk für den Bruder des Konsumenten gedacht. Erst nachdem der Konsument die Bezahlung über PayPal durchgeführt hatte erhielt er die zugehörigen „Unterlagen“ und bemerkte deshalb erst zu diesem Zeitpunkt, dass das maximale Körpergewicht für einen solchen Flug mit 90 kg Körpergewicht begrenzt war. Der Konsument führte an, dass er natürlich nicht gebucht hätte, wenn er dies zum Zeitpunkt der Buchung gewusst hat, da sein Bruder über 120 kg schwer ist. Diese wesentliche Information zum Flug war laut Angaben des Konsumenten auf der Homepage des Veranstalters nicht ersichtlich. Als nächstes schrieb er eine Mail an den Veranstalter der als jetfeeling.de auftrat. Dort erhielt er die Antwort, dass er sich betreffend eine Stornierung an das Portal Jochen Schweizer Mydays Group wenden müsste. Der Konsumenten erhielt am 08.01.2025 zunächst n die Bestätigung der Stornierung, allerdings am 16.1.2025 eine negative Antwort zum Antrag der Stornierung, was der Konsument nicht nachvollziehen konnte. Seitens dem Portal Jochen Schweizer Mydays Group wurde hier angeführt, dass der Kauf eines solchen Ereignis-Tickets leider nicht widerrufen werden könne – vergleichbar dem Kauf eines Konzerttickets. Der gebuchte Termin könne nicht verschoben werden, allerdings bestünde die Möglichkeit, die Buchung auf eine andere Person zu übertragen.  Mit dieser Antwort wollte der Konsument sich nicht abfinden und wandte sich deshalb an Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Portal Jochen Schweizer Mydays Group das Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Insbesondere, dass eine Berücksichtigung der Beschränkung auf 120 kg vor Buchung nicht möglich gewesen wäre. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich seitens der Jochen Schweizer Mydays Group die Rückmeldung, dass man sich direkt mit dem Konsumenten positiv geeinigt hätte.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten dem Portal Jochen Schweizer Mydays Group das Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Insbesondere, dass eine Berücksichtigung der Beschränkung auf 120 kg vor Buchung nicht möglich gewesen wäre. Kurz darauf erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich seitens der Jochen Schweizer Mydays Group die Rückmeldung, dass man sich direkt mit dem Konsumenten positiv geeinigt hätte.