Im Dezember 2024 hatte die Konsumentin beim Unternehmens EMS – Training – Performance Praterstern eine Mitgliedschaft für 12 Monate abgeschlossen, primär um ihre Muskeln zu stärken und allgemein die Gesundheit zu erhalten. Die Konsumentin führt an, dass sich leider im Laufe des Trainings bereits zu Beginn herausstellte, dass ihr Körper das Training nicht vertrug und es sich gesundheitliche Probleme einstellten, insbesondere im Bereich des Herzens und des Rückens. Aus diesem Grund wollte die Konsumentin die Mitgliedschaft wieder beenden. Der Studioleiter teilte der Konsumentin mit, dass für die vorzeitige Beendigung des Vertrages, der ursprünglich auf zwölf Monate abgeschlossen war, ein ärztliches Attest vorzulegen wäre, welches bestätigen würde, dass die Fortsetzung des Trainings aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich wäre. Die Konsumentin legte daraufhin - nach ihren Angaben - sogar zwei ärztliche Atteste vor, da jedoch dem Kündigungswunsch der Konsumentin trotzdem nicht entsprochen wurde, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung. legten das Anliegen der Konsumentin dem Unternehmen ausführlich dar und ersuchten um Durchführung der gewünschten vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft. Seitens des Unternehmens wurde die Rückmeldung erstattet, dass die Konsumentin zwar keine Atteste vorgelegt hätte, die tatsächlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung dahingehend bestätigen würde, dass die Fortsetzung des Trainings nicht mehr möglich wäre, trotzdem würde man aus Gründen der Kulanz die vorzeitige Beendigung des Vertrages akzeptieren.