Herr R. erhielt über einen längeren Zeitraum hin weg E-Mails mit nicht nachvollziehbaren Zahlungsaufforderungen bereits angeblich fällig gewordener Rechnungen für einen online Dienst des Unternehmens Howlogic KFT. Weiters erhielt der Konsument Nachrichten, dass er ungerechtfertigterweise Rückbuchungen veranlasst hätte, obwohl er den Nutzungs- und Zahlungsbedingungen des Online-Dienstes von Howlogic KFT zugestimmt hätte. Da sich der Konsument nie auf der Plattform des Unternehmens registriert, keinen Nutzungsbedingungen zugestimmt und zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Dienste dieses Unternehmens in Anspruch genommen hatte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich um die ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen und damit in Zusammenhang stehende Emails des Unternehmens sofort einzustellen.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten sowohl dem Unternehmen selbst also auch dem beauftragten Inkassobüro das Anliegen bzw. den Widerspruch des Konsumenten dar: Es wurde ausführlich dargelegt, dass der Konsument sich nie registriert, niemals Nutzungsbedingungen zugestimmt und niemals irgendwelche Dienste von Howlogic KFT in Anspruch genommen hatte. Letztlich, nach einem aufwändigen Schriftverkehr, erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich die Rückmeldung, dass das Abonnement gekündigt, das Profil vollständig gelöscht worden und keine weiteren Zahlungen erforderlich wären. Weiters, dass der in Gang gesetzte Inkassoprozess eingestellt wurde.