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Mahnung trotz unterbliebener Warenzustellung

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Im Oktober 2023 bestellte die Konsumentin im Internet beim Unternehmen Sky High Ecommerce eine Hose für rund € 50,-. Die bestellte Ware wurde der Konsumentin jedoch zu keinem Zeitpunkt zugestellt. Die Konsumentin teilte dies sowohl dem involvierten Finanzierungsunternehmen Klarna, später dem Inkasso als auch dem Unternehmen Sky High Ecommerce mit. Die Konsumentin konnte nachweisen, dass das Paket vom Verteilerzentrum der Österreichischen Post wegen falscher Adressierung an den Händler unmittelbar retour geschickt wurde (mit derselben Sendungsnummer). Es wurde die Bestellung zunächst gelöscht, wenig später schien sie jedoch wieder auf. Nach den Angaben der Konsumentin beteiligte sich die Klarna GmbH überhaupt nicht an einer Aufklärung und schickte ihr eine Mahnung mit dem Hinweis zu, alles müsse mit dem Händler direkt abgeklärt werden.  Da das Unternehmen Sky High Ecommerce nicht auf die Mails und Anrufe der Konsumentin reagierte und auch nicht mehr im Internet aufschien, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin allen beteiligten Unternehmen mehrfach ausführlich dar. Zunächst verwies ein Unternehmen auf das andere, eine Lösung schien vorerst nicht in Sicht. Wenig später erhielt die Konsumentin  zu Ihrer Zufriedenheit aufgrund der Übermittlung Ihres Anliegens durch den Konsumentenschutz Verband Österreich das Geld zurück.