Die Tochter des Konsumenten hatte im Mai 2024 kleine Waren bei Amazon Europe Core S.à r.l. im Wert von rund €20 bestellt, die leider nicht fristgerecht bezahlt wurden. Dies wurde jedoch vom Konsumenten inklusive der bereits entstandenen Mahnkosten nachgeholt. Im Juni 2024 wurde der Konsument seitens des Inkassobüros von Amazon – Riverty (letztlich vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Kosch & Partner) – aufgefordert, den offenen Betrag auf das bekannt gegebene Konto zu überweisen. In der Folge musste der Konsument bei den weiteren Zahlungsaufforderungen feststellen, dass jeweils die postalen Zustelltermine zeitgleich mit dem letzten vorgegebenen Einzahlungsdatum waren, sodass eine fristgerechte Zahlung nicht möglich war und immer mehr Mahngebühren (und damit neue erhöhte Zahlungsaufforderungen) anfielen. Durch diese Vorgehensweise konnte das vorgegebene Zahlungsziel nie erreicht werden und es wurden neue, um zusätzliche Mahngebühren erhöhte Zahlungsaufforderung an den Konsumenten übermittelt.Da es dem Konsumenten in der Folge nicht gelang, trotz bereits erfolgter Zahlung an die n Amazon Europe Core S.à r.l den Mahnlauf zu stoppen, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten sowohl Amazon Europe Core S.à r.l (Riverty) als auch der Rechtsanwaltskanzlei Kosch & Partner den Sachverhalt dar und übermittelten die Einwände bzw. die Zahlungsbestätigung des Konsumenten. Seitens der mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltskanzlei erfolgte schließlich die Rückmeldung, dass die Zustellungstermine der Post außerhalb des Einflussbereiches der Unternehmen lägen und man seitens der Amzon (Riverty) aber bereit wäre - um die Sachlage endgültig zu bereinigen - den Gesamtsaldo von nunmehr rund € 90,- als erledigt zu betrachten, wenn vom Konsumenten rund € 18,- auf das angeführte Konto überwiesen würden. Damit zeigte sich der Konsument einverstanden und er zahlte den geforderten, reduzierten Betrag auf das genannte Konto ein.