Der Konsumentin, die ihren Hauptwohnsitz bei ihrem Ehepartner hat, wurde von der ORF Beitrags Service GmbH eine Vorschreibung betreffend die Haushaltsabgabe (ORF-Beitrag) übermittelt, obwohl ihr Ehepartnerbereits jahrelang ORF Beiträge bezahlt. Der gegenständliche Betrag wurde trotz erfolgloser Aufklärungsversuche der Konsumentin über ein Jahr inklusive einem Säumniszuschlag eingefordert. Da es der Konsumentin trotz zahlreicher Versuche nicht gelungen ist (plötzlich fand man bei der ORF Beitrags Service GmbH ihre Teilnehmer-Nummer nicht mehr), ihr Anliegen erfolgreich aufzuklären, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutzverband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumenten zunächst schriftlich mehrfach dar. Nachdem auch der Konsumentenschutzverband Österreich in dieser Sache mehrfach mit dem Argument vertröstet wurde, dass die Abklärung aufgrund der zahlreichen Anfragen mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen werde, erfolgte eine elefonische Kontaktaufnahme seitens des Konsumentenschutz Verbaandes mit dem Kundenservice und der Rechtsabteilung.. Wenige Tage später meldete sich die Konsumentin, dass sich Mitarbeiter der ORF Beitrags Service GmbH mit Ihr endlich in Verbindung gesetzt hätten und ihr Anliegen nun zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden konnte.