Die Konsumentin hat für sich selbst und eine Freundin eine 13tägige Reise nach Sri Lanka bei über Eurotours bei der Hofer Reisen GmbH & CoKG gebucht: beinhaltet waren in der Reise uA. fünf Tage Rundreise und fünf Tage Badeurlaub im Royal Palm Beach Hotel. Als die Konsumentin mit ihrer Reisegefährtin beim Hotel ankamen, mussten sie jedoch feststellen, dass das Hotel über keinen Strand beim Meer verfügte. Die Konsumentin und ihre Reisebegleitung waren darüber in keiner Form vorab informiert worden. Man konnte - wie die Konsumentin ausführte - vom Hotel aus nicht zu Meer gelangen, weil der Strand schlichtweg weggespült worden war. Es gab auch keinen Meeresblick, da der Garten war mit großen Felsblöcken und einem Zaun gesichert war. Wie die Konsumenten weiter anführte, wurde zwar ihrer Reisebegleitung eine Entschädigung angeboten, jedoch nicht der Konsumenten selbst: die Begründung seitens der Hofer Reisen GmbH & CoKG war: dass sie nur verpflichtet wäre, an den direkten Rechnungskunden (in diesem Fall die Freundin der Konsumentin) eine Entschädigung zu leisten. Die Konsumentin versuchte mehrfach aufzuklären, dass es bei der Buchung nicht möglich war, getrennte Rechnungen zu erhalten, weil die Freundin und sie ein gemeinsames Zimmer buchen wollten. Darüber hinaus gab es noch diverse andere Reisemängel, die jedoch nicht so schwer wiegten, wie der fehlende Strand. Die Konsumentin versuchte in zahlreichen E-Mails und Telefonaten ihr Anliegen abzuklären, da jedoch immer wieder das Argument der gemeinsamen Rechnung vorgebracht wurde, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich sowohl schriftlich als auch telefonisch mit der Rechtsabteilung der Hofer Reisen GmbH in Verbindung. Nach mehreren Versuchen, das Anliegen der Konsumenten abzuklären, gelang es schließlich die gegenständliche Entschädigung für die Konsumentin zu erlangen.