Zufriedener Konsument
Herr W. habe im März dieses Jahres ein TV-Gerät von dem Unternehmen "Elektro-Shop Köck GmbH" gekauft. Zuhause angekommen, habe der Konsument leider feststellen müssen, dass das Gerät einen Schaden aufweise. Da nach umgehender Reklamation das Unternehmen, unter Begründung eines eventuellen durch Herrn W. verursachten Transportschadens, nicht bereit gewesen sei den Mangel kostenlos zu reparieren, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen die Angelegenheit erneut überprüft und folglich Herrn W. das Angebot gemacht sich ein neues Gerät auszusuchen und den Kaufpreis von dem beschädigten Gerät von dem Gesamtbetrag abzuziehen. Der Konsument war damit absolut einverstanden.