Herr U. kaufte sich für seinen Tauch-Urlaub eine GOPRO Tauchkamera (Hero 8 black) sowie ein zugehöriges Schutz-Tauchercase bei der Media Markt GmbH. Die Kamera sollte bis 10 Meter Tiefe ohne Gehäuse und ab 10 Meter Tiefe mit Gehäuse völlig wasserdicht sein. Bereits beim ersten Tauchgang (ca. 18 m) drang in die - durch das Zusatzgehäuse geschützte - Kamera jedoch Wasser ein, wodurch keinerlei weitere Aufnahmen mehr möglich waren. Nach Beanstandung bei der Media Markt GmbH wurde die Kamera eingeschickt, wobei der Konsument die Kamera nach ca. einem Monat mit dem Vermerk zurückerhielt, dass ein Wasserschaden kein Garantiefall sei und er sich deshalb an den Hersteller wenden solle. Als Herr U. allerdings auch beim Hersteller keinerlei Hilfe erhielt, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Herrn U. äußerst erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Der Konsument erhielt das gesamte Geld für die GOPRO Tauchkamera von der Media Markt GmbH zurückerstattet.