Im Stich gelassen
Mitte Juli 2016 hat Herr G. eine Waschmaschine von der Firma RSH Hausgeräte zum Preis von € 495,- gekauft. Der Konsument teilte uns dazu mit, dass er bereits nach wenigen Monaten feststellen musste, dass die Dichtungsmanschette (Fenstermanschette) der Maschine Löcher aufweist. Daraufhin nahm Herr G. im November 2016 Kontakt mit dem Unternehmen auf und reklamierte dies, wobei er an die Herstellerfirma verwiesen wurde. Der Konsument setzte sich mit der Herstellerfirma in Verbindung und ihm wurde ihm ein Mitarbeiter ins Haus geschickt, welcher ihm einen Kostenvoranschlag für die Reparatur in Höhe von ca. € 335,- aushändigte und dazu auch eine Rechnung in Höhe von ca. € 80,- für seinen Einsatz. Dann kontaktierte Herr G. den Verkäufer, da er die kostenlose Behebung der Mängel im Rahmen der Garantie bzw. Gewährleistung haben wollte sowie Unterstützung bei der Veranlassung der Stornierung der Rechnung der Herstellerfirma. Dazu teilte der Konsument mit, dass er sich nicht erklären kann, wie eine Markenwaschmaschine nach nicht einmal fünf Monaten Löcher im Dichtungsring aufweisen kann. Da eine kostenlose Reparatur in Rahmen der Garantie seitens des Unternehmens abgelehnt wurde, wandte sich Herr G. an den Konsumentenschutz Verband Österreich damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herr G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma RSH Hausgeräte wurde eine Stellungnahme abgegeben, in welcher sie behauptet, dass sie lediglich Händler sei und für die Garantie nicht zuständig. Weiters teilte das Unternehmen mit, dass ihm die Vorgehensweise der Herstellerfirma nicht bekannt ist und, dass es sich gezwungen sieht diese Geräte nicht mehr im Lieferprogramm anzubieten, falls es öfters zu solchen Rückmeldungen seitens der Kundschaft kommt. Der Konsument war mit der Antwort der Firma RSH Hausgeräte nicht einverstanden, da sich damit sein Problem nicht geklärt hat und bestand weiterhin darauf, dass seine Unannehmlichkeit geklärt wird. Dazu meinte der Verkäufer, dass die Garantiereparatur von der Herstellerfirma wahrscheinlich wegen unsachgemäßer Verwendung abgelehnt und gegen einen Werklohn angeboten wurde. Herr G. erklärte sich weiterhin mit der Stellungnahme des Unternehmens nicht einverstanden und fühlte sich im Stich gelassen. Bis Redaktionsschluss wurde seitens der Firma RSH Hausgeräte keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.