Stornierung einer Wohnlandschaft-Bestellung
Ende Juli 2019 ging Herr F. mit seiner Lebensgefährtin in die Möbel Ludwig Filiale in 1220 Wien. Die Einrichtung war schnell gefunden, beim Thema Kostenvoranschlag und Abmessungen kam es in der Folge zu Unstimmigkeiten. Herr F. hätte sich ein genau bemaßtes Angebot gewünscht, über das er angesichts noch nicht ganz gesicherter finanzieller Verhältnisse, gerne überschlafen hätte. Diesem Wunsch wurde nicht entsprochen, sondern Herr F. entschied sich unter dem Verkaufsdruck der MitarbeiterInnen zu einer Unterschrift. Zu Hause angekommen, maß Herr F. zur Sicherheit noch einmal nach und kam zu dem Schluss, dass die Bank nicht 100% passen würde. Am 1. August fuhr der Konsument zu seiner Bank und zum Steuerberater und musste feststellen, dass der Kaufpreis tatsächlich über seinen finanziellen Möglichkeiten lag. Seine Versuche den Vertrag zu stornieren scheiterten, gleichwohl er auch gerne die Beratungsleistung entlohnt hätte. Herr F. ersuche den Konsumentenschutz Verband Österreich um Vermittlung. Über einen Rechtsanwalt ließ die K. Ludwig GmbH (Möbel GmbH) mitteilen, dass man den Ausführungen von Herrn F. entnehme, dass das Rechtsgeschäft offenbar zum Betrieb eines ihm zuzuordnenden Unternehmens zugehöre und die Einschaltung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich daher nicht zweckmäßig sei. Leider konnte bis Redaktionsschluss keine Lösung für Herrn F. gefunden werden.