Keine Deckung, keine Aufklärung, keine Kommunikation
Frau G. hat von einem Krankenhaus eine Rechnung in Höhe von insgesamt € 2.303,97 erhalten. Kosten, die der Muki - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit laut Angaben der Konsumentin leider nicht übernehmen wollte. Der Sohn der Konsumentin wurde am 04.01.2016 operiert. Der Aufenthalt im Krankenhaus hat von 06:30 Uhr bis 14:00 Uhr gedauert. Da kein stationärer (mindestens 24-stündiger) Aufenthalt notwendig gewesen war, war die Versicherung laut Angaben der Konsumentin nicht bereit, die entstandenen OP-Kosten zu übernehmen. Zusätzlich hat die Konsumentin eine Versicherung (Wahlarzt, Sonderklasse) abgeschlossen, wobei sie jedoch keine Informationen betreffend Krankenhausaufenthalte erhalten hat. Die Konsumentin hat mehrmals versucht, das Anliegen mit der Versicherung zu besprechen, jedoch ohne eine für sie zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Frau G. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, die Frau G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Muki - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat der Presseabteilung zwar kurz geantwortet, zur Sache selbst wollte man jedoch keine Stellung beziehen und berief sich dabei darauf, dass seitens der Presseabteilung keine Vollmacht der Konsumentin vorgelegt wurde. Da die Presseabteilung die Konsumentin nicht vertritt und für die Zwecke der Recherche eine Vollmacht nicht benötigt wird, hat man das Unternehmen höflich ersucht, seine Antwort direkt an die Konsumentin zu senden. Laut Angaben von Frau G. hat sie es auch selbst versucht und sich schriftlich an die Versicherung gewendet, jedoch bis Redaktionsschluss, trotz mehreren Monaten Wartens, keine Antwort von dieser erhalten.