Die Konsumentin hatte für sich, ihrem Mann und vier Kindern spezielle Halloween Tickets für den Familypark in St. Margareten gekauft. Sie fuhren um 10 Uhr von Wien weg, bereits vor St. Margareten waren endlose Staus, und sie erfuhr über Face Book, dass der Family Park heillos überfüllt wäre, man mit stundenlangen Wartezeiten bei den Attraktionen rechnen müsste - dies ebenso bei den Toiletten und beim Essen. Aus diesem Grund entschied sich die Konsumentin nicht weiter zu fahren und umzudrehen, da sie keinen Sinn in einem solchen Aufenthalt erkennen konnte. Da laut Info des Familyparks diese speziellen Halloween Tickets nur für den Tag gültig waren, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um das Geld für diese Tickets zurückzufordern.
Der Konsumentenschutz Verband Österrreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem Familiepark in St. Margareten zwecks Abklärung der Angelegenheit in Verbindung. Leider konnte auch durch diese Intervention die Forderung der Konsumentin nicht erfüllt werden, da der Familiypark in St. Margareten weder Schuld noch Versäumnis seinerseits in dieser Sache einräumte.