Misslungenes Resultat - finanzielle Entschädigung wird verweigert!
Frau M. sei bei dem Unternehmen Yuki Tuyet in der Filiale gewesen, um sich die Spitzen schneiden bzw. die Haare glätten zu lassen, wobei das Ergebnis ihren Angaben nach nicht wie gewünscht ausgefallen sei. Yuki Tuyet habe Frau M. ca. 30 cm abgeschnitten, ihr Haar sei zerstört gewesen und zusätzlich wäre der Schnitt vollkommen schief geworden. Laut Angaben von Frau M. habe sie einen Betrag in Höhe von € 205,- zahlen müssen, wobei sie dafür allerdings keine Rechnung seitens des Unternehmens bekommen habe. Die Konsumentin sei mit den Leistungen des Unternehmens äußerst unzufrieden gewesen und habe sich daher eine finanzielle Entschädigung für das misslungene Resultat erwartet. Frau M. habe sich bezüglich dieser Angelegenheit mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine positive Rückmeldung seitens des Unternehmens bzw. seitens der Versicherung erhalten zu haben. Da Frau M. die Angelegenheit nicht klären konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung durch den Konsumentenschutz konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Yuki Tuyet war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten, um Stellung zu beziehen, geschweige denn, der Konsumentin entgegenzukommen.