Unbekannte Forderung - kein Vertrag abgeschlossen!
Gegenüber Frau H. sei seitens der H Medienhaus UG mit Schreiben vom 20.10.2014 eine Forderung in Höhe von € 599,- geltend gemacht worden. Laut Angaben von Frau H. sei sie von einem Mitarbeiter des Unternehmens angerufen worden, der ihr mitgeteilt habe, dass sie den Vertrag nicht gekündigt habe. Die H Medienhaus UG habe Frau H. kulanterweise angeboten, den Vertrag auf ein halbes Jahr zu verkürzen, wobei noch ein Betrag in Höhe von € 599,- offen geblieben wäre. Frau H. habe nie einem Vertrag mit der H Medienhaus UG zugestimmt bzw. sei solch einer zu keinem Zeitpunkt gewünscht gewesen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie nicht nachvollziehen können, aus welchem Grund der Betrag in Höhe von € 599,- gefordert worden sei. Da Frau H. die Angelegenheit nicht habe klären können, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die H Medienhaus UG war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten um Stellung zu beziehen, geschweige denn der Konsumentin entgegenzukommen.