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Gasrechnung für abgerissenes Haus

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Herr S. hatte bei der MONTANA Energie-Handel AT GmbH einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen. Da das betreffende Haus abgerissen wurde, kündigte der Konsument diesen Vertrag rechtzeitig zum 30.04.2022. Am 15.04.2022 erhielt er jedoch eine falsche Endabrechnung mit einer weiteren Vorschreibung für Mai 2022. Da es Herrn S. weder telefonisch noch per Email gelang, mit der MONTANA Energie-Handel AT GmbH in Kontakt zu treten, um eine richtige Endabrechnung sowie das bestehende Guthaben anzufordern, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Herrn S. erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Die Rechnung wurde von der MONTANA Energie-Handel AT GmbH berichtigt und das Guthaben auf das Konto von Herrn S. überwiesen.