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Das Unternehmen behält Geld und Ware

Mitte September 2015 hat Frau S. bei dem Unternehmen Infrahome Wandheizung zwei Heizpaneele zum Preis von ca. € 950,- bestellt. Weiters hat Frau S. Ende September 2015 eine Anzahlung in Höhe von ca. € 200,- geleistet. Anfang November erfolgte die Lieferung. Die Tochter der Konsumentin nahm die Ware entgegen und deponierte die Pakete im Haus. Jedoch musste Frau S. bei Durchsicht der Ware feststellen, dass die gelieferten Heizpaneele anders aussahen als diejenigen die sie bestellt hatte. Daraufhin hat Frau S. Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen und nach mehreren Versuchen hat sie letztendlich die Information bekommen, dass die Heizpaneele zurückgegeben werden können und ihr der bezahlte Geldbetrag zurückerstattet wird. Jedoch wurde der Konsumentin nach ein paar Tagen seitens der Geschäftsführerin mitgeteilt, dass die Abholung der Heizpaneele zu kompliziert ist und, dass Frau S. für die Abholung selber eine Lösung finden muss. Daraufhin hat Frau S. um Bekanntgabe der Telefonnummer des Lieferanten ersucht. Zuletzt war ein Mitarbeiters des Unternehmens in Wien und holte die Ware ab. Dabei ist Frau S. versichert worden, dass sie das bezahlte Geld problemlos zurück bekommen wird. Der Konsumentin wurde angeboten sich ein Muster von anderen Paneelen im Frühjahr anzuschauen, was Frau S. nicht angenommen hat bzw. bestand sie auf die Rückerstattung des Betrages. Weiters wurde die Rückerstattung des Geldbetrages verweigert bevor Frau S. nicht die neuen Muster präsentiert wurden. Die Geduld der Konsumentin war am Ende und plötzlich gab es einen sehr kurzfristigen Termin, bei dem der Konsumentin neue Heizpaneele geliefert wurden, was sie nicht akzeptiert hat. Da die Konsumentin bis dato den geforderten Betrag in Höhe von ca. € 950,- nicht erhalten hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen auch auf mehrere Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.