Warum nicht?
Frau E. habe vor ein paar Monaten eine Onlinebestellung bei dem Unternehmen "Best Secret GmbH" getätigt und ein paar Tage später die Ware auch erhalten. Neun Tage nach Erhalt der Ware sei die Konsumentin via einem Onlineformular von dem Kauf zurückgetreten und folglich habe sie die Ware zurückgesendet. Da das Unternehmen den Rücktritt vom Kauf nicht akzeptiert habe, wandte sich Frau E. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Widerruf der Konsumentin, der fristgerecht und formgerecht ausgeübt wurde, akzeptiert und das Geld zurückerstattet.