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Forderung nicht rechtmäßig

Gegenüber Frau N. sei seitens eines Inkassobüro im Namen EuroMillions Ltd. im November 2014 eine Forderung in Höhe von € 243,95 geltend gemacht worden. Frau Neulinger habe keinen Vertrag mit EuroMillions Ltd. abgeschlossen und auch in keiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen gehabt. Da sie die Forderung nicht nachvollziehen könnte, wandte sich Frau N. hilfesuchend an das Konsumentenschutz. Leider konnte trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden: weder Frau Herr T. noch der Konsumentenschutz haben eine konkrete schriftliche Rückmeldung bzw. ein Entgegenkommen seitens EuroMillions Ltd. erhalten.