Motorsense nach wenigen Minuten defekt
Mitte Juni 2019 kaufte Herr M. bei der Firma ZGONC Handel GmbH eine Motorsense der Marke Stihl. Zwei Wochen später fuhr Herr M. an seinen Heimatort und nahm die Sense in Betrieb. Er verwendete dafür das Original Bezingemisch für Zweitaktmotoren, wie vom Hersteller vorgeschrieben. Nach rund 10 Minuten ging das Gerät von alleine aus und ließ sich nicht mehr in Betrieb nehmen. Zurück zu Hause brachte Herr M. das Gerät zur ZGONC Handel GmbH. Das Gerät wurde eingeschickt und es kam mit dem Vermerk zurück, es sei unrentabel das Gerät zu reparieren. Herr M. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer ersten Stellungnahme teilte die ZGONC Handel GmbH mit, dass laut Rückmeldung der Reparaturwerkstätte eine unzureichende Schmierung der Sense schuld am Motorschaden sei. Dieser sei daher nicht von der Garantieleistung abgedeckt. Man biete dem Kunden unter Rücksichtnahme auf den entstandenen Ärger bereits kurz nach der Inbetriebnahme eine Sonderkulanz in der Höhe von 30 Prozent beim Kauf einer neuen Sense an. Herr M. erwiderte in seiner Stellungnahme, dass er bewusst zu einem Gerät am oberen Ende der Preisskala gegriffen habe, um eben eine gewisse Qualität und entsprechendes Service zu erhalten. Außerdem sei er fachkundig im Betrieb dieser Geräte, umso mehr sei die Ablehnung nicht nachzuvollziehen. In einer weiteren Stellungnahme teilte die ZGONC Handel GmbH mit, dass man am Sachverhalt der technischen Überprüfung festhalte. Das Angebot auf einen Nachlass in der Höhe von 30 Prozent bei Neukauf sei weiterhin aufrecht, mehr könne man Herr M. nicht anbieten.