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Unverbindliche Anfrage führt zu Forderung

Mitte Juni 2016 wurde gegenüber Herrn B. seitens des Unternehmens Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten konnte er die ihm gegenüber geltend gemachte Forderung überhaupt nicht nachvollziehen, zumal er zu keinem Zeitpunkt mit dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat. Er hat lediglich eine unverbindliche Anfrage gestellt. Aufgrund dessen wandte sich Herr B. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Lyon Finanz GmbH ließ mitteilen, dass Herr B. einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hat und damit wurde das Unternehmen beauftragt, einen Finanzsanierungsvertrag zur sukzessiven Schuldenregulierung zu vermitteln. Jedoch aus Kulanz hat das Unternehmen die Forderung gegen Herrn B. storniert.