Gepäck verloren, keine Rückmeldung seitens der Fluglinie
Herr T. sei mit der Fluggesellschaft "Air India" von Frankfurt nach Melbourne mit Ankunft am 15.09.2014 geflogen. Der Konsument habe bei Ankunft in Melbourne feststellen müssen, dass sein Militärseesack samt Inhalt verloren gegangen sei. Herr T. habe folglich den Gepäckverlust dem Unternehmen gemeldet, jedoch ohne eine positive Rückmeldung seitens "Air India" erhalten zu haben. Zusätzlich habe der Konsument Nachkäufe tätigen müssen, wobei ihm dadurch Mehrkosten entstanden seien. Hilfesuchend hat sich Herr T. an den Konsumentenschutz gewandt. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, da es seitens "Air India" weder eine Stellungnahme noch ein Entgegenkommen gegeben hat.