Mängel sollte man gleich während der Reise reklamieren
Frau K. habe eine Reise für zwei Personen zum Preis von € 998,- von dem Unternehmen BigXtra Touristik GmbH gebucht. Der Konsumentin zufolge habe das gewünschte Hotel aufgrund von mehreren Mängeln nicht ihren Ansprüchen entsprochen. Bereits vor Ort habe sie die Mängel reklamiert, jedoch erfolglos. Nach der Reise habe sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt, da sie der Meinung gewesen sei, dass ihr eine Entschädigung von 25 % des Reisepreises zustünde. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da das Unternehmen BigXtra Touristik GmbH mitgeteilt hat, dass eine Mängelanzeige beim Hotelier nicht ausreichend sei sondern diese unverzüglich beim örtlichen Repräsentanten des Reiseveranstalters erforderlich sei.