Doppelbuchung
Am 08.08.2014 habe Herr J. Flugtickets für zwei Air France Flüge (AF 1239 vom 12.08.2014 und AF 1138 vom 26.08.2014) über Opodo Deutschland gebucht. Aufgrund einer Fehlermeldung im System des Unternehmens, habe Herr J. erst zwei Minuten nach anklicken des Pay-Buttons eine Benachrichtigung erhalten, dass der Flug von einer anderen Person bereits gebucht worden sei. Der Konsument habe daraufhin den gewünschten Flug erneut gebucht, ohne zu ahnen, dass er damit eine Doppelbuchung durchführen würde. Herr J. habe am Tag des Rückfluges seine Visa Karte überprüft und mit Bedauern festgestellt, dass ihm beide Flüge abgebucht worden seien, weshalb sich Herr J. mangels einer ausführlichen Erklärung seitens Opodo an den Konsumentenschutz wandte. Mit Unterstützung des Konsumentenschutzes ersuchte Herr J. Opodo Deutschland um Stellungnahme und Rückerstattung von € 424,50 für die aufgrund der Fehlermeldung auf der Webseite des Unternehmens versehentlich durchgeführte Doppelbuchung. Mangels einer ausführlichen Stellungnahme erwies sich Opodo Deutschland als unkooperativ. Leider konnte daher keine einvernehmliche Lösung gefunden werden.