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Fahrgeldnachforderung trotz Jahreskarte

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Frau S. wurde am 20.02.2022 in einem Zug der ÖBB-Personenverkehr AG in Wien Kaiserebersdorf amWeg zum Flughafen ohne Fahrschein für Zone Wien, aber mit Zusatzticket für die 1. Zone angetroffen. Da die Konsumentin aber Inhaberin einer gültigen Jahreskarte war, die sie zu Hause vergessen hatte, teilte ihr der Kontrolleur beim Aushändigen der Fahrgeldnachforderung von € 135.- mit, dass sie die Jahreskarte lediglich nachreichen müsse, damit das Bußgeld storniert werden würde. Frau S. übermittelte umgehend eine Kopie der Jahreskarte, die Strafe wurde aber nicht wie erwartet storniert, sondern Frau S. aufgefordert, das Zusatzticket ab Stadtgrenze ebenfalls vorzulegen. Dies war für die Konsumentin nicht nachvollziehbar, da sie dies bereits im Zug getan hatte und sie innerhalb Wien Stadtgrenze ohne Fahrschein angetroffen worden war. Als es der Konsumentin gelang, das Zusatzticket aufzufinden und vorzulegen und die Strafe seitens der ÖBB-Personenverkehr AG mit dem Hinweis, dass dieses Ticket ja von jedermann stammen könne, wieder nicht storniert wurde, sondern eine Mahnung mit Zusatzgebühren übermittelt wurde, wandte Frau S. sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für die Konsumentin zumindest teilweise erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Die ÖBB-Personenverkehr AG beharrte zwar auf der Richtigkeit der Vorgehensweise, gestand die Unannehmlichkeit der Situation aber zu und bot der Konsumentin nach dem Begleichen der Gesamtforderung von € 153,-  einen Gutschein im Wert von € 105,- als Wiedergutmachung an, den diese letztlich akzeptierte.