Leihwagen mit Nachverrechnung
Frau Mag. T. P. hatte sich bei der Firma Rienhoff GmbH Thrifty International Franchisee einen Leihwagen ausgeliehen. Bei der Übernahme stellte die Konsumentin einen Steinschlag auf dem angeblich neuen Fahrzeug fest, den der Mitarbeiter nicht vermerkt hatte. Nach der Rückgabe des Leihwagens stellte die Leihwagenfirma einen Kratzer auf der Felge fest. Frau Mag. T. P. sollte für diesen Schaden rund € 1.000,- bezahlen und kam mit der Bitte um Vermittlung zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer Stellungnahme teilte die Firma Rienhoff GmbH Thrifty International Franchisee mit, dass bei Schäden an Felgen Pauschalbeträge verrechnet werden, da die Schadenskosten in nahezu allen Fällen tatsächlich um ein Vielfaches höher ausfallen würden. Für den Fall, dass die Konsumentin tatsächlich die beschädigte Felge nach Übernahme der Reparaturkosten ausgehändigt haben wolle, werde die volle Rechnung in der Höhe von rund € 1.330,- fällig. Frau T. nahm erneut Stellung und erinnerte daran, dass bei Übernahme überhaupt keine Schäden vermerkt worden seien und sie bereit sei, die Angelegenheit anwaltlich zu regeln. In einer weiteren Stellungnahme reduzierte die Firma Rienhoff GmbH Thrifty International Franchisee die Forderung von € 1.000,- auf knapp € 500,-. Frau T. nahm das Angebot an.