Mein Geld bitte!
Im November 2016 hat Herr N. sein Auto der Marke Aixam zum Autohaus A. & R. Schachinger Inh. M. Leitinger für eine Instandsetzung gebracht, da er danach das Fahrzeug verkaufen wollte. Dafür hat er einen Betrag in Höhe von € 1.800,- gezahlt. Laut Angaben des Konsumenten weist das Auto nach wie vor einige Probleme auf. Unter anderem fällt die Elektronik immer wieder aus, der Rückscheinwerfer funktioniert weiterhin nicht, die Tachowelle ebenfalls nicht, der Heizungsregler ist nicht konstant und die Handbremse ist locker, die Dämmmatte in der Motorhaube wurde ohne sein Wissen herausgenommen und das Auto lässt sich nicht mehr mit dem Schlüssel abstellen. Der Konsument teilt weiter mit, dass sich das Auto in einem schlechteren Zustand als vor der Instandsetzung befindet und, dass er folglich dazu verleitet wurde ein neues Aixam Auto bei dem Autohaus zu bestellen. Da Herr N. das Vertrauen in das Unternehmen verloren hat und den bezahlten Betrag in Höhe von € 1.800,- zurückerstattet sowie den Kaufvertrag für das neue Auto storniert haben wollte und mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn N. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen wurde uns seitens dessen rechtsfreundlicher Vertretung eine Antwort zugesandt, worin mitgeteilt wurde, dass das Unternehmen mit einer Veröffentlichung dieses Falles nicht einverstanden ist sowie dass eine Stellungnahme erst dann abgegeben wird, wenn Diskretion zugesagt wird. Der Konsument war damit nicht einverstanden, da er für die vorgenommenen Reparaturen zusätzliche Ersatzteile in Wert von ca. € 710,- kaufen musste. Herr N. möchte somit von der Firma Autohaus A. & R. Schachinger Inh. M. Leitinger die o.g. Beträge zurückerstattet haben. Dazu nahm die rechtsfreundliche Vertretung des Unternehmens Stellung indem auf den Inhalt der ersten Antwort verwiesen wurde. Bis Redaktionsschluss wurde bezüglich der Angelegenheit des Konsumenten keine weitere Stellungnahme abgegeben.