Beschädigt erhalten, was nun?
Am 07.12.2015 hat Herr C. mit dem Unternehmen Media Markt GmbH Floridsdorf einen Vertrag über den Kauf eines Fernsehers der Marke Samsung inkl. einer fünfjährigen Garantie-Verlängerung zum Preis von ca. € 1.000,- abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er den Fernseher am nächsten Tag abgeholt. Die Verpackung sei bis 14.12.2015 verschlossen geblieben, da er auf eine für die Wandmontage zuständige Person gewartet habe. Erst beim Einschalten des Gerätes musste Herr C. feststellen, laut eigenen Angaben nach, dass der Bildschirm in der Ecke gebrochen sei. Daraufhin habe er dem Unternehmen den Mangel umgehend gemeldet, jedoch keine ihn zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, da die Media Markt GmbH Floridsdorf zur Mangelbehebung nicht bereit gewesen sei. Der Konsument gab dem Unternehmen bekannt, dass er den Schaden nicht selbst verursacht hat und aufgrund dessen, dass er auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Trotz Vermittlung des konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn C. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Media Markt GmbH Floridsdorf ließ mitteilen, dass bereits bei der Übernahme des Gerätes ein Displaybruch am Fernseher festgestellt, welche sodann bildlich dokumentiert wurde. Dabei seien auch die Fingerabdrücke direkt beim Displaybruch zu sehen. Bei der durchgeführten Überprüfung wurde, laut Aussagen des Unternehmens, als Grund für den Schaden eine mechanische Einwirkung festgestellt, welche nicht im Rahmen der Gewährleistung kostenfrei zu beheben war, weil diese auf eine Fehlbedienung nach Übergabe zurückzuführen war. Dazu hat Herr C. Stellung genommen und wollte die Ablehnung des Unternehmens definitiv nicht akzeptieren. Er bestand darauf, dass er den Fernseher beschädigt bekommen hat, doch da er es später ausgepackt hat, auch später den Schaden bemerkt. Er war der Meinung, dass das Unternehmen ihm einen beschädigten Produkt unter die Nase reiben möchte, was er als nicht akzeptabel sah. Weiters ließ die Media Markt GmbH Floridsdorf mitteilen, dass die Ansprüche des Herrn C. erneut abgelehnt werden müssen, da ein Mangel dieser Art nicht von der üblichen Herstellergarantie gedeckt ist. Das Unternehmen wollte betonen, dass der Fernseher von Ihrer zertifizierten Servicewerkstätte überprüft wurde. Daraufhin teilte Herr C. mit, dass seine Fingerabdrücke auf dem Fernseher zu bemerken sind, weil er natürlich das Gerät erst auspacken musste. Er stand mit Sicherheit dazu, dass er nicht Schuld an dem Mangel war. Auf die weiteren Versuchen des Konsumenten ist das Unternehmen nicht mehr eingegangen bzw. wies weiters nur auf den bereits bekanntgegebener Standpunkt und lehnte alle Ansprüche des Konsumenten ab. Abschließend ließ Herr C. mitteilen, dass es keinesfalls bestritten wurde, dass es sich um eine mechanische Einwirkung handelt. Vielmehr sei dieser Schaden aber nicht durch den Konsumenten verursacht worden, laut eigenen Angaben. Er war der Meinung, dass das Gerät möglicherweise im Rahmen der Verpackung oder im Zuge der Lieferung beschädigt wurde.